Mai 2024 - Sechs Monate Fahrradzone – Was hat´s gebracht? - ADFC Aurich
Südlicher Teil der Kirchstraße: Ein Juwel der Auricher Altstadt – leider mit optischen Einschränkungen

Südlicher Teil der Kirchstraße: Ein Juwel der Auricher Altstadt – leider mit optischen Einschränkungen © ADFC Aurich / Herresthal

Mai 2024 - Sechs Monate Fahrradzone – Was hat´s gebracht?

ADFC Aurich zieht Bilanz: Bisher noch zu kurz gesprungen!

Ende Oktober 2023 wurde in Aurichs nördlicher Innenstadt eine „Fahrradzone“ eingerichtet. Damit wurden mehrere zusammenhängende Straßen zu Fahrradstraßen.

Wie sieht nach einem halben Jahr die Zwischenbilanz aus? Bringt die Fahrradzone tatsächlich Vorteile für Radfahrende und wenn ja, welche?

Zunächst die Fakten:

  • Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt nun 30km/h – zuvor galt in dem Bereich Tempo-20.
  • Weiterhin dürfen sämtliche Kraftfahrzeuge die Fahrradzone nutzen, auch alle Parkplätze blieben erhalten – und damit der intensive Kfz-Parksuchverkehr und das Rangieren.
  • Die Einschränkungen für den Radverkehr blieben erhalten, z.B. das Einfahrverbot in die Nürnburger Straße vom ZOB Richtung Kirchstraße.
  • Mitten in der Fahrradzone, aber dennoch tagsüber für Radfahrende tabu: Die Norder Straße darf nur von 18 Uhr abends bis 10 Uhr morgens befahren werden – und sie ist im Mittelbereich durch das grobe Kopfsteinpflaster weiterhin von schlechter Qualität.
  • Ein Anschluss für Radfahrende vom südlichen Ende der Wallstraße zur Großen Mühlenwallstraße ist weiterhin nicht gegeben (70m fehlen).
  • Radfahrende dürfen in der Fahrradzone ausdrücklich nebeneinander fahren.

Mit der Einrichtung der Fahrradzone wollte die Stadt nach eigenem Bekunden den Radverkehr in Aurich stärken. Schilder wurden aufgestellt. Doch was hat sich für Radfahrende in der nördlichen Innenstadt wirklich verändert? Welche Verbesserungen sind in der Praxis spürbar? Worin besteht die von der Stadt gewünschte Stärkung des Radverkehrs durch die Fahrradzone konkret?

Der ADFC Aurich hat lange gesucht und mit vielen Verkehrsteilnehmenden gesprochen – aber nichts Nenneswertes an Vorteilen finden können. Nur Schilder allein machen noch keine Verbesserungen für den Radverkehr aus, wenn alle übrigen Schwachstellen erhalten bleiben. Ein paar davon zeigt unser ADFC-Foto des Monats Mai:

Es ist verständlich, dass die Straßen der Fahrradzone weiterhin von Anliegern mit Kfz genutzt werden können. Auch die Kund*innen und Angestellten der Innenstadt müssen z.B. die Parkplätze der Sparkasse, der Volksbank oder beim Schloss erreichen können, ebenso die Hotelgäste ihr Hotel. Das rechtfertigt ein gewisses Maß an Kfz-Verkehr in der Fahrradzone, z.B. in der Burgstraße, der Wallstraße und der Lilienstraße. Absolut kontraproduktiv sind allerdings die weiterhin bestehenden Gratis-Parkplätze (Parkscheibe) in der Kirchstraße. Diese locken zusätzlichen Kfz-Verkehr in die Fahrradzone, der zu Behinderungen und kritischen Situationen führt. Das Foto oben zeigt beispielhaft die Bahnhofstraße, die Fotos unten typische Situationen in der Kirchstraße.

Problem Nürnburger Straße: Ein Verbesserungsvorschlag

Die Nürnburger Straße ist in ihrem südlichen Abschnitt sehr schmal und Richtung Kirchstraße für den Verkehr – und auch für Radfahrende – gesperrt. Sie wird von vielen Kfz in nördlicher Richtung als Abkürzung genutzt, um über den ZOB die Pferdemarktkreuzung oder unter Aussparung der Kreuzung die Große Mühlenwallstraße ampelfrei zu erreichen.
Für den Radverkehr gesperrte Straßen innerhalb einer Fahrradzone wegen des Kfz-Verkehrs sind ein Widerspruch in sich. Deshalb schlägt der ADFC vor, die Nürnberger Straße für den Radverkehr in beiden Richtungen zu öffnen und eine Reduktion des Kfz-Verkehrs dadurch zu erreichen, in dem der Durchgangsverkehr unterbunden und die Nürnberger Straße nur noch für Anlieger Kfz frei gegeben wird. Mit diesem Kompromiss bliebe für Anwohner und Kunden der Geschäfte die Nürnburger Straße offen, zugleich würde für Radfahrende eine direkte Verbindung vom ZOB zu den Geschäften der Burgstraße (und dann weiter in die Hafenstraße) ermöglicht.

Ausfahrt aus der Fahrradzone Richtung Hafen nur schiebend?

Es gibt einen massiven Schüler*innenverkehr über die Bahnhofstraße zum Hafen. Allerdings landet man gleich nach Querung der Burgstraße vor diesem Schild:

Fahrradzone ohne Ausgang mit dem Rad?

Auch wenn die Stadt Aurich keine Verfügungsgewalt über den Bereich des Schlosses hat, sollte es das Bestreben sein, Lösungen zu finden, die nicht nur dem ruhenden Autoverkehr (Parkflächen) gerecht werden, sondern auch dem fließenden Radverkehr auf einer wichtigen Verbindung. Dazu sind entsprechende Gespräche zu führen.

Der ADFC schlägt vor, die beschrankte Kfz-Zufahrt zu den Parkflächen am Schloss an den Anfang der Burgstraße zu verlegen, so wie dies bereits in Baustellensituationen temporär praktiziert wurde. Das entlastet die Burgstraße, die auf diesem Abschnitt Teil der Fahrradzone ist, von unnötigem Kfz-Verkehr. Die Ausfahrt von den Parkflächen bleibt wie gehabt. Damit würde die aktuelle Zufahrt frei für den Radverkehr, die Schranke könnte durch einen Poller ersetzt werden. Diese Lösung wäre ausgewogen und würde keinerlei Nachteile für den Kfz-Verkehr bringen, dem Radverkehr aber eine Ausfahrt aus der Fahrradzone ermöglichen.

Kompakt:

Der ADFC Aurich begrüßt die Einrichtung der Fahrradzone grundsätzlich als ersten Schritt zu einer verbesserten Radverkehrsinfrastruktur in der Innenstadt. Es ist richtig, den Radverkehr in der Innenstadt zu priorisieren. Um das Konzept zum Erfolg zu führen, braucht es aber dringend weitere konkrete Maßnahmen, wie hier teilweise aufgeführt. Der ADFC möchte die Stadt ermutigen, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen, z.B. im Hinblick auf die Nürnburger Straße oder den lästigen Parksuchverkehr. Das Aufstellen von Schildern allein dient dem Radverkehr nicht.

Der ADFC Aurich bringt sich in den Prozess der Weiterentwicklung hin zu einer echten Fahrradzone gerne aktiv ein und lädt die Verantwortlichen in der Stadt zu einem Fachdialog ein.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/mai-2024-sechs-monate-fahrradzone-was-hats-gebracht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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