Neue Abstellanlage am Haupteingang

Neue Abstellanlage am Haupteingang © ADFC Aurich / Herresthal

ADFC begrüßt Verbesserungen für Fahrrad-Kunden bei Combi XL

"ADFC-Foto des Monats“ zeigt positive Wirkung: Nach Kritik an den unzureichenden Abstellmöglichkeiten für radfahrende Kunden beim neuen „Combi XL“ wurden erste Verbesserungen umgesetzt.

Vor gut einem halben Jahr hatte der ADFC Aurich die unzureichenden Abstellmöglichkeiten für Radfahrende Kunden beim neuen „Combi XL“ Verbrauchermarkt in Aurich beim Pferdemarkt kritisiert und gefragt: „Sind Rad fahrende Kund*innen unerwünscht“? Inzwischen hat die Bünting Beteiligungs AG, zu der die Combi-Märkte gehören, das Thema aufgenommen und erste Verbesserungen umgesetzt.

Konkret stehen jetzt Überdachungen zur Verfügung und solide Fahrradparker, an denen sich Fahrräder und E-Bikes sicher anschließen lassen. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, sagt Albert Herresthal vom Vorstand des ADFC Aurich. „Bünting hat auf unsere öffentliche Kritik sofort reagiert und wir haben das Unternehmen dahin gehend beraten, wie zeitgemäße Fahrradparker gestaltet sein sollten. Wir freuen uns, dass hier ein konstruktiver Dialog zustande gekommen ist und z.B. der Witterungsschutz schon mal sehr gut umgesetzt wurde. Aktuell sind wir noch im Gespräch über bessere und praxisnähere Positionierungen der Abstellanlagen“.

Dazu sagt die Leiterin Unternehmenskommunikation von Bünting, Frau Dr. Christiane Kolass: „Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und die beratende Unterstützung durch den ADFC. Ich denke, wir haben eine gute und akzeptable Lösung gefunden.“

Das Thema „Fahrrad-Parken“ an Supermärkten in Aurich wird den ADFC weiter beschäftigen. Gegenwärtig finden an mehreren Verbrauchermärkten Erweiterungen und Modernisierungen statt. Der ADFC berät die Unternehmen gern über die aktuellen Erfordernisse, auch im Zusammenhang mit modernen Pedelecs/E-Bikes, die in besonders effektiver Weise gegen Diebstahl gesichert werden müssen. In Kürze werden wir mit weiteren „Fotos des Monats“ darüber berichten.

Überdachte Fahrradabstellanlage gleich am Haupteingang von Combi XL: Der Bedarf ist größer als das Angebot…

Professionelle Fahrradparker mit guter Möglichkeit zum sicheren Anschließen der Fahrräder.

Schön groß dimensioniert, aber für Radfahrende zu weit entfernt vom Haupteingang – deshalb hier wenig genutzt. Doch Bünting hat bereits eine kundenfreundlichere Positionierung in Aussicht gestellt.

Die neuen Fahrradparker in Eingangsnähe werden gut angenommen – hier braucht es wohl noch mehr davon.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/adfc-begruesst-verbesserungen-fuer-fahrrad-kunden-bei-combi-xl

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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