Fahrradstraße - Anlieger frei

Fahrradstraße - Anlieger frei © ADFC Aurich / Herresthal

ADFC benennt wichtige Eckpunkte für Fahrradstraßen

Der ADFC Aurich begrüßt das Vorhaben der Stadtverwaltung, nach Jahren des Stillstands nun wieder

Fahrradstraßen in Aurich ausweisen zu wollen. Tatsächlich sind im Masterplan Radverkehr der Stadt

zwölf Fahrradstraßen vorgesehen.

Von diesen ist bisher nur eine umgesetzt. Dass nun wieder Schwung in die Sache kommen soll, ist erfreulich. Der ADFC bietet hierbei seine konstruktive Mitarbeit an.

Fahrradstraßen sind wichtige Elemente der Radverkehrsförderung. Nur wenn man in Aurich sicher, schnell und komfortabel mit dem Rad von A nach B gelangen kann, werden mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen und damit zur Verkehrsentlastung (und zum Klimaschutz) beitragen. Deshalb ist eine radgerechte Infrastruktur so wichtig. Der ADFC möchte dem Konzept von Fahrradstraßen in Aurich zum Erfolg verhelfen.

Bei der Umsetzung der bisher ersten und einzigen Fahrradstraße in Aurich wurden einige Fehler gemacht, aus denen sicher alle Beteiligten gelernt haben. Wenn es nun einen Neuanfang geben soll, dann ist es jetzt umso wichtiger, die neuen Fahrradstraßen gleich richtig zu konzipieren, um eine große Akzeptanz dafür zu erreichen. Hierfür sind sowohl die Interessen der Radfahrenden als auch die der Anwohner zu berücksichtigen. Dafür hat der ADFC Aurich folgende Eckpunkte entwickelt:

  • Der Radverkehr braucht glatte Fahrbahnen (Asphalt), damit es komfortabel und zügig voran geht
  • Der Kfz ist in Fahrradstraßen zu minimieren, damit sich Radfahrende sicher fühlen können.
  • Deshalb ist der Durchgangsverkehr durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden (z.B. Modalfilter, Poller etc.)
  • Anliegerverkehr sollte auch mit Kfz zulässig sein
  • Die Linienführung von Fahrradstraßen sollte eindeutig und möglichst gerade verlaufen, damit gute Sichtbeziehungen zwischen allen Verkehrsteilnehmenden gewährleistet sind
  • Eine effektive Verkehrsüberwachung sollte dazu beitragen, dass die geltenden Regeln eingehalten werden
  • Im Idealfall sollte ein Netz von Fahrradstraßen entstehen, damit Radfahrende viele Weg auf Fahrradstraßen zurücklegen können. Anstelle von Fahrradstraßen können auch Fahrradzonen eingerichtet werden, die weitere Vorteile bieten.

Der ADFC Aurich schlägt vor, dass die endgültige Gestaltung neuer Fahrradstraßen vorab an einem „Runden Tisch“ diskutiert wird, an dem der ADFC Aurich beteiligt ist. Hier könnten die wichtigsten Argumente ausgetauscht und der Versuch unternommen werden, eine breite Rückendeckung für die Pläne der Stadtverwaltung zu erreichen.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/adfc-benennt-wichtige-eckpunkte-fuer-fahrradstrassen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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