In Aurich wird gern Rad gefahren – TROTZ nicht vorhandener Fahrrad-Parker

In Aurich wird gern Rad gefahren – TROTZ nicht vorhandener Fahrrad-Parker © Herresthal / ADFC

April 2024 - Sparkassenarena: Radfahrende Besucher*innen nicht erwünscht?

„Auf dem kostenlosen Großparkplatz vor der Halle können 320 Pkws und 6 Busse zeitgleich parken“. Mit diesen Worten wirbt die Stadt Aurich auf ihrer Website für die Sparkassenarena.

Auch unter „Anreise“ gibt es ausschließlich eine Option: Den PKW. Dabei gäbe es auch noch den ÖPNV und für Auricher könnte die Anfahrt mit dem Fahrrad oder E-Bike das beste sein. Doch diese Möglichkeiten existieren offensichtlich auf den Websites der Stadt überhaupt nicht. Warum ist das so?

Ideale Parkbedingungen für Kraftfahrzeuge an der Sparkassenarena Aurich

Doch wie sieht das Parken für Radfahrende aus?

Offenkundig wird in Aurich gern Rad gefahren – TROTZ hier nicht vorhandener Fahrrad-Parker.

Der Praxistest zeigt also: Die Auricher wählen einfach das für sie beste Verkehrsmittel: Das ist häufig das Fahrrad. Das Foto oben entstand an einem grauen, kühlen Tag. Trotzdem sind sehr viele Menschen zum OHV-Heimspiel mit dem Fahrrad gekommen. Willkommen scheinen dort allerdings nur Autofahrende zu sein – 320 kostenlose PKW-Stellplätze – denn Fahrrad-Abstellmöglichkeiten gibt es keine. Daher wird jede Gelegenheit rund um die Sparkassenarena genutzt.

Seitlich-hinten, neben dem Müllcontainer: Fahrradparken mit „Felgenkiller“-Abstellanlage.

Einer hat einen Mast ergattert, um sein Rad zu sichern.

Diebstahlssicheres Anschließen ist nur mit Verrenkungen möglich, wenn man einen Zaun erwischt.

Doch es gibt auch „offizielle“ Fahrradständer! Nur wären die recht weit entfernt und auch nicht ausreichend. Handfeste Haupthürde ist jedoch, dass das Tor abgeschlossen ist…

Tjalda Hörmann vom ADFC Aurich fragt: „Warum werden für Besucher*innen der Sparkassenarena 320 PKW-Parkplätze zur Verfügung gestellt, aber keine brauchbaren Fahrrad-Parkplätze? Warum existiert auf der Website der Sparkassenarena ausschließlich die Anreise mit dem PKW? Wäre es für Aurich nicht besser, Besucher*innen beim Besuch von Veranstaltungen durch Bereitstellung moderner Abstellanlagen in Eingangsnähe zur Anfahrt mit dem Fahrrad zu animieren? Das wäre ein Beitrag zur Verkehrsentlastung in Aurich“.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/april-2024-sparkassenarena-radfahrende-besucherinnen-nicht-erwuenscht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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