Fockenbollwerkstraße - linksseitiger Radstreifen führt direkt auf dem Gehweg

Fockenbollwerkstraße - linksseitiger Radstreifen führt direkt auf dem Gehweg © ADFC Aurich

November 2023 - Baustelle? Radfahrende bitte in Luft auflösen!

Für den Erhalt, die Erweiterung oder die Umgestaltung von Wegen sind Baustellen und damit einhergehende Einschränkungen unvermeidlich. Radfahrende werden dabei in Aurich immer wieder mit den eigenartigsten Lösungen bedacht oder eben auch gar nicht.

Im Zuge von Baumaßnahmen muss der Verkehr immer wieder anders geführt werden, um die Arbeiten durchführen zu können. In der Fockenbollwerkstraße wurde dabei eine unkonventionelle Führung für den Radverkehr gewählt: Stadteinwärts wurde auf der linken Seite der Fahrbahn ein Fahrstreifen mit Fahrradpiktogrammen markiert. Eine Führung des Radverkehrs auf der linken Fahrbahnseite ist angesichts des in Deutschland gültigen Rechtsfahrgebots extrem ungewöhnlich, sehr gewagt und auch riskant. Erschwerend kommt hinzu, dass der provisorische Radfahrstreifen auf dem linksseitigen Gehweg endet. Dort ist das Radfahren aber gar nicht erlaubt! Der benutzungspflichtige Geh- und Radweg auf der rechten Seite ist wegen fehlender Querungsmöglichkeit unerreichbar. Dadurch wird ein Fehlverhalten der Radfahrenden provoziert, die aufgrund der Piktogramme davon ausgehen, dass sie den linken Gehweg benutzen dürften. Dies führt zu Unmut bei Zufußgehenden und gefährlichen Situationen mit entgegenkommenden Radfahrenden.

Zu den Klassikern der Nichtführung des Radverkehrs an Baustellen zählt die Schilderkombination aus Gehweg – Radfahrer absteigen. Dies bedeutet für Radfahrende, dass sie an der Stelle ihre Fahrt nicht auf dem möglicherweise wenige Meter zuvor noch benutzungspflichtigen Radweg fortsetzen dürfen. Eine Möglichkeit wäre abzusteigen und den Weg schiebend fortzusetzen. Dies ist z.B. mit einem beladenen Lastenrad oder Fahrrad mit Anhänger schon allein vom Gewicht her eine gewisse Herausforderung, die durch z.T. sehr geringe Restwegbreite zusätzlich erschwert wird. Ab einer gewissen Länge ist es auch keine ernsthafte Alternative, da sich die meisten Menschen für das Rad entscheiden, um damit mittlere Distanzen zurückzulegen. Eine andere Möglichkeit ist hier der Wechsel auf die Fahrbahn. Dies ist oftmals aber weder am Anfang noch am Ende vorgesehen, so dass man sich ohne Querungshilfe in den fließenden Verkehr einordnen muss und auch am Ende ein anspruchsvoller Spurwechsel notwendig sein kann. Diese Situation war zum Beispiel im Hoheberger Weg zu beobachten.

Ähnlich ärgerlich war die Baustelle an der Großen Mühlenwallstraße. Hier wurde der Radverkehr kurzerhand untersagt. Die sehr unscheinbar ausgewiesene Alternativroute führt über den Gehweg auf der anderen Straßenseite, der durch die Freigabe für den Radverkehr zumindest in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Auch wenn eine sichere Querung durch die Ampelanlagen ermöglicht wird, so wäre z.B. eine zeitweise Umleitung durch die Markt- und Ostertorstraße zum Georgswall eine fahrradfreundlichere Alternative gewesen.

Unangemessen sind auch Situationen, wo Radfahrende sich am Ende in einer Sackgasse wiederfinden, wo sie keine Alternative finden, um fahrend weiterzukommen. Die Strecke Hoher Wall – Burgstraße, die eine wichtige Verbindungsroute von der nördlichen zur südlichen Innenstadt darstellt, ist derzeit für Radfahrende nicht regelkonform passierbar – auch nicht zu den Zeiten, in denen das Radfahren in der Fußgängerzone Burgstraße erlaubt ist. Wer über den Hohen Wall bereits einige hundert Meter ohne Hinweis auf die Sackgasse zurückgelegt hat, wird kaum umkehren und eine Alternative suchen, zumal diese mit diversen Ampeln gespickt wäre und einen erheblichen Umweg und Zeitverlust mit sich bringen würde.

Jede Aufstellung eines Verkehrszeichens im Rahmen einer Baumaßnahme muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Dieser Umgang mit Radfahrenden zeigt, dass einige Stellen den Radverkehr nicht ernsthaft berücksichtigen bzw. Radfahrende nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrnehmen. Man stelle sich einmal vor, dass die Verkehrsführung für den KFZ-Verkehr genauso gestaltet würde… Das Ordnungsamt der Stadt Aurich hat auf die Anfrage eines ADFC-Mitglieds im August leider nicht reagiert.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/november-2023-baustelle-radfahrende-bitte-in-luft-aufloesen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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