Umgestaltungsvorschlag

Positionspapier zum Knoten K111 (Kreuzung Bäckerei Cremer) © Kreis Aurich | ADFC Aurich

Pressemitteilung zur "Cremer-Kreuzung"

Knotenpunkt K111 (Julianenburger Straße/Kirchdorfer Straße/Fischteichweg/Hafenstraße):

ADFC begrüßt Verkehrsführung auf der Fahrbahn, fordert aber mehr Eindeutigkeit für Rad- und Fußverkehr

Vor rund 9 Monaten wurde die in der Verantwortung des Landkreises liegende Kreuzung
Julianenburger Straße/ Kirchdorfer Straße/ Fischteichweg/ Hafenstraße nach umfangreichem Umbau
wieder dem Verkehr übergeben. Konkrete Informationen über die geplante Verkehrsführung des
Rad- und Fußverkehrs sind bis heute trotz mehrfacher Nachfrage bei der Stadt Aurich nicht
verfügbar, so dass der ADFC vom aktuellen Zustand der Kreuzung ausgeht. Danach ist die Rechtslage
entsprechend der StVO so, dass der Fußverkehr auf den Gehwegen geführt wird und der Radverkehr
auf der Fahrbahn, denn ohne eindeutige Beschilderung dürfen Radfahrende Gehwege nicht
benutzen.


Der ADFC begrüßt ausdrücklich die Trennung von Rad- und Fußverkehr. Besonders vor der Engstelle
an der Bäckerei wäre eine Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg auch gefährlich.
So richtig die Verkehrsführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn auch grundsätzlich ist, so sind im
Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden folgende Verbesserungen notwendig:


Hafenstraße: Im gesamten Altstadtbereich (Tempo-20 Zone) wird der Radverkehr bereits auf der
Fahrbahn geführt. Vor der Ampel fehlt jedoch eine markierte Aufstellfläche für Radfahrende. Auch
für Linksabbiegende wäre diese wichtig.


Kirchdorfer Straße: Im gesamten Verlauf der Kirchdorfer Straße wird der Radverkehr auf der
Fahrbahn geführt, da der viel zu schmale Radweg entsprechend der StVO nicht benutzungspflichtig
ist. Durch Schilder werden Kfz-Lenker bereits richtigerweise auf diese Rechtslage hingewiesen. Was
aktuell an der Kreuzung fehlt, sind jedoch markierte Aufstellflächen für Radfahrende (wichtig auch
für Linksabbiegende).


Fischteichweg: Hier gibt es kurz vor der Kreuzung beginnend einen Radweg ohne Benutzungspflicht,
der von vielen Radfahrenden gut angenommen wird. Verbesserungen werden erst möglich sein,
wenn man den Gesamtverlauf des Fischteichweges neu gestaltet, was jedoch ein eigenes Thema ist.


Julianenburger Straße: Der benutzungspflichtige Radweg aus Richtung Hafen endet an der
Einmündung „Am Ellernfeld“, da es auf dem Abschnitt bis zur Kreuzung keine Beschilderung gibt und
der Abschnitt bis zur Bäckerei dem Fußverkehr vorbehalten ist. Eine Regelung der Stadt, die der
ADFC voll unterstützt.


Allerdings ist eine sichere Einfädelung von Radfahrenden ab der Straße „Am Ellernfeld“ in den
fließenden Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zurzeit noch nicht gegeben. Hier besteht
Nachbesserungsbedarf im Interesse der Sicherheit. In diesem Zusammenhang fordert der ADFC
auch die Umwidmung der neu geschaffenen Rechtsabbiegespur in einen geschützten
Radfahrstreifen.


Der ADFC Kreisverband Aurich unterstreicht zum wiederholten Male seine Bereitschaft, Stadt und
Kreis bei der Neugestaltung von Straßen und Kreuzungen mit seiner Expertise zu unterstützen. Leider
wird diese Ressource von der Stadt bisher nicht genutzt.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/pressemitteilung-zur-cremer-kreuzung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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