Vertrauen bewahren - Bürgerbeteiligung ernst nehmen!

Die Stadt erkennt ein Problem und fragt die Bürger wie sie darauf reagieren soll - Die Antwort ist eindeutig, gefällt aber nicht allen.

Aurichs erste und bisher einzige Fahrradstraße hat ein Problem: Trotz Durchfahrtverbots für KFZ nutzen bis zu 1000 Personen diese als Abkürzung, um Ampeln zu vermeiden. Dieses hohe, ordnungswidrige Kraftverkehrsaufkommen und das rücksichtslose Verhalten einiger PKW-Fahrender sorgen dafür, dass Radfahrende sich nicht sicher fühlen. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Weg um zur Schule kommen und werden täglich  gefährdet.

Die Stadt hat den Handlungsbedarf erkannt und eine Bürgerumfrage initiiert. Das Ergebnis ist eine absoluten Mehrheit für eine Option. Dennoch wird im Rat der Stadt Aurich nun wieder völlig an der Thematik vorbei diskutiert.

Unterstütze die Petition und forder den Rat auf das Votum der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und endlich aktiv zu werden.

An dieser Stelle möchten wir auch den offenen Brief der LuMA teilen. Die LuMA ist eine Initiative mehrere Verbände, der auch wir angehören, die sich für ein lebenswertes und zukunftsorientiertes Aurich einsetzen.

Aurich, den 2.11.2022

Offener Brief der LuMA an alle gewählten Mitglieder des Auricher Rats:

In der aktuellen Diskussion über den Grünen Weg gehen viele Dinge durcheinander. Die Vermischung verschiedener Ebenen sorgt für Verdruss und darin besteht aktuell eine große Gefahr des Vertrauens-verlustes. Hier sehen wir gegenwärtig ein ernsthaftes Problem. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt.

Über die Sinnhaftigkeit von Verkehrsregelungen kann man vortrefflich streiten. Das gilt natürlich auch für den Grünen Weg. Wenn aber die Stadt Aurich eine Regelung trifft, dann ist sie zu respektieren. Fakt ist: Der Grüne Weg ist seit 2019 eine Fahrradstraße, die Kfz nur als Anlieger nutzen dürfen.

Aufgabe staatlicher Institutionen ist es, geltendes Recht durchzusetzen. Die Polizei hat bei Kontrollen festgestellt, dass 80-90% der im Grünen Weg fahrenden Kfz keine Anlieger sind. Zum Vertrauen der Bürger in die gesellschaftliche Ordnung gehört es, dass die Stadt dann wirkungsvolle Maßnahmen ergreift, dass
die von ihr definierte Regelung auch eingehalten wird. Hier ist inzwischen jahrelang nichts geschehen.

Wenn die Stadt Aurich in einer aufgeladenen Situation zum Instrument der Bürgerbeteiligung greift und der Bürgermeister persönlich zur Teilnahme aufruft, dann sollten die Bürger davon ausgehen dürfen, dass das Ergebnis von der Politik auch ernst genommen wird, besonders dann, wenn das Votum so eindeutig ist wie im vorliegenden Fall (52:17:15:10:1). Entsteht bei den BürgerInnen der Eindruck, dass sich die Politik einfach über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung hinweg setzt, dann wird das Instrument der Bürgerbeteiligung grundsätzlich entwertet und das Vertrauen nimmt erheblichen Schaden.

Die von denjenigen, denen das mehrheitliche Votum der Bürger nicht gefällt, jetzt vorgebrachte
Kritik an der Bürgerbeteiligung, erscheint vorgeschoben. Die Beteiligung liegt für ein Thema von lokaler Bedeutung im quantitativ üblichen Rahmen. Die Auricher wurden durch die Verwaltung und auch in den lokalen Medien von Anfang an breit informiert, zuletzt wurde im Stadtteil sogar mit Plakaten für eine Beteiligung geworben. Jeder am Thema interessierte Bürger hatte gut 6 Wochen lang die Gelegenheit, seine Stimme abzugeben. 527 AuricherInnen haben diese Möglichkeit genutzt. 52% von ihnen votierten für einen Poller an der Westgaster Brücke.

In der aktuellen Situation sollte es der Politik weniger darum gehen, welche Lösung einem persönlich gefällt – diese Debatte hat früher schon stattgefunden – sondern darum, das mehrheitliche Votum der Bürger zu respektieren und das Instrument der Bürgerbeteiligung zu schützen. Damit würde die Politik in Aurich ihr demokratisches Selbstverständnis dokumentieren. Die Politik sollte mit Selbstbewusstsein an alle Bürger appellieren, es ihr gleich zu tun. Auch strittige Fragen müssen letztlich entschieden werden. Eine Missachtung des Mehrheitsvotums der Bürger würde weder die Debatte beenden noch ließe sich eine Lösung erkennen, in welcher Weise denn geltendes Recht im Grünen Weg durchgesetzt werden solle. Im Gegenteil: Die Politik würde auch noch diejenigen bestätigen, die die Verkehrsregelung bewusst missachten.

Bitte entwerten Sie nicht die von der Stadt selbst initiierte Bürgerbeteiligung und vermeiden Sie einen Vertrauensverlust. Hier geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Stadt Aurich.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/vertrauen-bewahren-buergerbeteiligung-ernst-nehmen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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