11. April 2026 - Regelkonform Radfahren in Aurich – klar, aber wie? - ADFC Aurich

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Aurich

Erläuterung der Verkehrsregeln und Führungsformen

Erläuterung der Verkehrsregeln und Führungsformen © ADFC Aurich - H.Wessels

11. April 2026 - Regelkonform Radfahren in Aurich – klar, aber wie?

An diesem Frühlingstag konnten 10 Radfahrende in der Praxis erleben, wie Radverkehr in Aurich geführt wird – und ob diese Führung verständlich, sicher, intuitiv und regelkonform nutzbar ist. Ein interessantes Erlebnis mit klarem Fazit.

Bei bestem Frühlingswetter fand am Samstag die ADFC‑Radtour „Regelkonform Radfahren in Aurich – klar, aber wie?“ statt. Zehn Teilnehmende trafen sich am Hafen und nach einer kurzen Einführung in grundlegende Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Radfahrende sowie die verschiedenen Führungsformen des Radverkehrs ging es auf eine ca. 8 km lange Rundfahrt durch das Stadtgebiet Aurichs. Auf dieser konnten wir in der Praxis erleben, wie Radverkehr geführt wird – und ob diese Führung verständlich, sicher, intuitiv und regelkonform nutzbar ist. An einzelnen Stellen hielten wir an und besprachen die Situationen direkt vor Ort. Am Ausgangort wieder angekommen zogen wir noch ein kurzes Fazit:

In Aurich existiert eine große Vielfalt an unterschiedlichen Radverkehrsführungen.

Intuitives Fahren führt häufig zu ordnungswidrigem Verhalten, weil legale Führungen nicht erkennbar oder für viele unzumutbar sind.

Unklare und wechselnde Verkehrsführung schafft Unsicherheit, begünstigt Fehlverhalten und führt zu Missverständnissen zwischen den Verkehrsarten – mit erhöhtem Konflikt‑ und Unfallpotenzial.

In den Gesprächen wurde auch sehr deutlich, dass es nicht „die Radfahrenden“ gibt. Radfahrende bilden eine sehr heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Sicherheitsansprüchen.

Viele der heute vorgefundenen Radverkehrsführungen wirken auf den ersten Blick widersprüchlich oder zufällig. Bei genauerer Betrachtung lässt sich jedoch erkennen: Einzelne Abschnitte wurden aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten bereits umgebaut, während andere noch ausstehen – häufig bedingt durch begrenzte finanzielle Mittel, Zeit‑ oder Personalmangel. So ist über Jahre hinweg ein Flickwerk unterschiedlicher Lösungen entstanden, Gleichzeitig machen auch jüngere Beispiele deutlich, dass diese Faktoren allein nicht ausreichen: Auch neueren Abschnitte sind teilweise wenig klar und ein durchgängiges Gesamtkonzept nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund kommt der Wunsch nach einer eindeutigen, klaren, sicheren und intuitiv nutzbaren Radverkehrsführung auf, die für alle Menschen – von jung bis alt, von gemütlich bis sportlich – selbstverständlich, stressfrei und gerne genutzt wird.


Kurzüberblick der erläuterten Regeln, Verkehrszeichen und Führungsformen

 


Die Route und Auffälligkeiten

1. Ausfahrt Hasseburger Straße

Bereits zu Beginn zeigte sich eine erste Herausforderung: Für das Linksabbiegen von der Fahrbahn der Hasseburger Straße auf den gegenüberliegenden gemeinsamen Geh- und Radweg ist zwar eine Bedarfsampel vorhanden, diese ist jedoch nur in entgegen der Fahrtrichtung über den Gehweg erreichbar – eine für Radfahrende einladende, jedoch unzulässige Option.

2. Burgstraße

Der Radweg am Anfang der Burgstraße endet ohne Vorankündigung direkt auf der Fahrbahn, Hinweise fehlen vollständig. Anschließend beginnt eine Fahrradzone mit grobem Kopfsteinpflaster, die kurz darauf in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Schrittgeschwindigkeit mündet.

3. Hoher Wall

Auf dem Hohen Wall gibt es keine ausdrückliche Radverkehrsanlage, allerdings ist der Radverkehr per Zusatzzeichen zugelassen. Deutlich wird dies am Übergang zur Friedhofstraße, wo keine Vorfahrt besteht, obwohl diese Teil einer weiteren Fahrradzone ist. Dadurch wird der Verkehrsfluss für Radfahrende unterbrochen, obwohl gerade in solchen Bereichen ein durchgängiger Zonencharakter angestrebt werden sollte.

4. Norder Straße / Übergang in den Hoheberger Weg

Der Übergang ist besonders komplex: Entweder über Fußgängerampeln in drei getrennten Phasen inklusive eines Halts auf einer schmalen Verkehrsinsel, linksseitig über den Gehweg in Schrittgeschwindigkeit oder über den Linksabbieger der stark befahrenen Bundesstraße – alles regelkonform, aber mit sehr unterschiedlichem Sicherheitsgefühl und Komfort.

5. Esenser Straße

Der schmale Radweg stadtauswärt endet gegenüber der Straße des Handwerks plötzlich in einem Gehweg. Dort beginnt auch ein linksseitiger, benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh‑ und Radweg, obwohl wenige Meter später wieder ein baulicher Radweg auf der rechten Seite vorhanden ist. Intuitiv würden wir, wie viele Vorbeiradelnde auch, regelwidrig den Gehweg nutzen und die Benutzungspflicht auf der linken Seite missachten.

6. Ostfriesland‑Wanderweg – Eickebuscher Weg

Wir fahren weiter auf dem Ostfriesland‑Wanderweg, dabei fällt uns die neugestaltete, bevorrechtigte Querung des Eickebuscher Weges und der Abschnitt bis zum Hoheberger Weg sehr positiv auf. Durch die hochgelegte Furt und den breiten Querschnitt ist der Bereich sicher und komfortabel nutzbar.

7. Hoheberger Weg stadteinwärts

An der Ampel bei der Agentur für Arbeit biegen wir rechts ab auf den Hoheberger Weg. Der Gehweg ist zwar für den Radverkehr freigegeben, jedoch ist die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit wenig praktikabel. Zusätzlich wird dieser Abschnitt von vielen Zufußgehenden genutzt. Auch auf der Fahrbahn ist herrscht viel Verkehr und ein rücksichtsvolles Miteinander im Mischverkehr wird weder durch ein Tempolimit noch durch Markierungen unterstützt.

8. Große Mühlenwallstraße

Hinter der Zufahrt zur Tiefgarage endet der geteilte Rad- und Gehweg abrupt auf einem unbeschilderten Gehweg. Intuitiv fahren viele Radfahrende weiter und begehen damit eine Ordnungswidrigkeit. Regelkonform wären nur die Weiterfahrt auf der vierspurigen Bundesstraße im Mischverkehr oder deren Querung an der Ampel und die Nutzung des linkseitigen, für den Radverkehr freigegebenen Gehwegs in Schrittgeschwindigkeit.

9. Fockenbollwerkstraße

Der neue Radfahrstreifen vermittelt ein für Aurich ein neues, aber grundsätzlich positives Fahrerlebnis. Diskutiert wurde, dass eine bauliche Trennung das Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen würde („Geschützter Radfahrstreifen“). Die Linksabbiegespur an der Ampel auf der rechten Seite ist ungewohnt, bietet aber eine sichere Aufstellmöglichkeit. Nur die zwangsläufige Betätigung der Bedarfsampel ist recht umständlich.

10. Popenser Straße

Die schmalen Schutzstreifen lassen kaum Sicherheitsreserven zu. Mehrfach wurde erlebt, dass Überholabstände nicht eingehalten werden. Die Markierung suggeriert eine getrennte Führung, obwohl die Fahrbahn insbesondere bei Gegenverkehr nicht den nötigen Raum zum Überholen durch Kfz bietet

11. Popenser Kreisel / Richtung Schoolpad

Der sanierte Kreisel wirkt optisch ansprechend und durch das Ende des Schutzstreifens ist klar, dass der Mischverkehr eindeutig. Unterstütz werden soll diese Führungsform durch auf der Fahrbahn aufgebrachte Piktogramme. Diese sind jedoch klein ausgefallen und befinden sich am äußersten rechten Rand. In Richtung Schoolpad schließt eine Tempo‑30‑Zone an. Der Mischverkehr auf der Fahrbahn wird durch große, mittig aufgebrachte Piktogramme vorbildlich verdeutlicht. Gleichzeitig ist der Gehweg für den Radverkehr freigegeben und auf einer Straßenseite der Übergang baulich, durch eine Rampe unterstützt – ein insgesamt unklarer Lösungsansatz.

12. Popenser Straße Richtung Leerer Landstraße

Der Schutzstreifen endet an der Dwarsglupe ohne Hinweis. Ab hier gilt wieder Tempo 50 im Mischverkehr – bemerkenswert angesichts der zuvor bei Tempo 30 angebotenen Sonderführungen.

Die Route führte weiter über Kreuzstraße, Eichenstraße, Kirchdorfer Straße und den Westgaster Weg. An der Westgaster Brücke beginnt die Fahrradstraße Grüner Weg; die Gruppe fuhr jedoch direkt am Kanal zurück zum Hafen.

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