Eingeschränkte Sicht

Positionspapier zum Knoten K111 (Kreuzung Bäckerei Cremer) © ADFC Aurich

Geplante Verkehrsregelung an der "Cremer Kreuzung"

Pläne der Stadt sind halbherzig und widersprüchlich

Die Initiative Lebensqualität und Mobilität für Aurich (LuMA) und der ADFC Aurich nehmen Stellung zu den bekannt gewordenen Plänen der Stadt.

Nachdem die Pläne der Stadt zur Verkehrsführung für Radfahrende an der Kreuzung K111
jetzt bekannt wurden, nehmen die Initiative Lebensqualität und Mobilität für Aurich (LuMA)
und der ADFC Aurich wie folgt Stellung:


Es ist zu begrüßen, dass die Verantwortlichen bei der Stadt Aurich eingesehen haben, dass
eine Benutzungspflicht des Fußweges für Radfahrende vor der Bäckerei unverantwortlich
wäre – und wohl auch ein zu großes Haftungsrisiko für die Stadt darstellen würde. Ohne eine
sicher gestaltete Einfädelung des Radverkehrs in den fließenden Kfz-Verkehr in der
Julianenburger Straße – so wie es sie vor dem Umbau der Kreuzung gab – ist die Regelung
allerdings ziemlich halbherzig und für den Radverkehr auch gefährlich.
Die Umwidmung der
neuen Kfz-Rechtsabbiegespur in einen geschützten Fahrradstreifen bleibt daher die beste
und sicherste Lösung. Der ADFC fordert die Stadt auf, diese Option ernsthaft zu prüfen und
hierüber mit den Radverkehrsexperten der LuMA und des ADFC in einen Dialog zu treten.


Völlig unverständlich ist es allerdings, dass sich die Stadt weiterhin weigert, den Radverkehr
in der Hafenstraße im Kreuzungsbereich auf der Fahrbahn zuzulassen. Die Hafenstraße ist
schließlich ein Tempo-20 Bereich, Kraftfahrzeuge und Radfahrende benutzen gemeinsam die
Straße, hier gab es nie ein Problem. Warum soll direkt vor der Ampel eine Benutzungspflicht
des Fußweges für Radfahrende eingeführt werden? Linksabbiegende Radfahrende von der
Hafenstraße in den Fischteichweg würden dann über die Fußgängerampel zwei
Ampelphasen benötigen und zusätzlich die unübersichtliche Ecke an der Bäckerei passieren
müssen. Radfahrende die von der Hafenstraße geradeaus in die Kirchdorfer Straße fahren
wollen, müssten ebenfalls die unübersichtliche Ecke der Bäckerei auf dem Fußweg passieren,
um gleich darauf wieder auf die Fahrbahn der Kirchdorfer Straße zu wechseln. Eindeutig
besser ist es – wie gegenwärtig erlaubt – von der Hafenstraße aus einfach geradeaus auf der
Fahrbahn zu bleiben. Der Wechsel auf den Fußweg im Kreuzungsbereich und gleich darauf
der erneute Wechsel auf die Fahrbahn ist unsinnig, unsicherer, umständlicher und stellt
eine zusätzliche Frequenz der Engstelle an der Bäckerei dar – ein Nachteil auch für
Zufußgehende.

Das Gesamtkonzept des ADFC für die Kreuzung K111 findet sich hier.


https://aurich.adfc.de/pressemitteilung/geplante-verkehrsregelung-an-der-cremer-kreuzung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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