Radfahrende ueberholen verboten

Radfahrende dürfen hier nicht überholt werden © ADFC Aurich / Herresthal

ADFC fordert mehr Schutz vor zu engem Überholen

Am 3. Juni ist Weltfahrradtag. Er wurde 1998 ins Leben gerufen mit dem Ziel, auf das Fahrrad als

umweltfreundliches und gesundes Fortbewegungsmittel hinzuweisen.

Angesichts der aktuellen Klimadiskussion sollte das Potential des Fahrrads nicht unterschätzt werden. Rund die Hälfte der städtischen Pkw-Fahrten sind unter fünf Kilometer lang – in vielen Fällen eine ideale Fahrrad- oder E-Bike-Distanz.

Menschen werden das Fahrrad jedoch nur nutzen, wenn sie sich dabei auch sicher fühlen. Das ist in Aurich an vielen Stellen leider nicht der Fall. Zu dichtes Überholt werden durch Kraftfahrzeuge gehört zu den schlimmsten Schreckmomenten beim Radfahren. Anlässlich des Weltfahrradtags schlägt der ADFC Aurich eine Maßnahme vor, die mehr Sicherheit fürs Fahrrad bringen kann – und die mit geringem Aufwand zu realisieren ist:

Auf dem Fischteichweg wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Es gibt in jede Richtung eine abgegrenzte Fahrspur. Der Platz reicht nicht aus, damit Autos oder LKWs Radfahrende unter Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands von 1,50m überholen können. Trotzdem geschieht es immer wieder unter Gefährdung der Radfahrenden.

Der ADFC Aurich schlägt deshalb vor, das für solche Situationen vorgesehene Verkehrsschild „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ anzubringen. Damit erhalten Kfz-Fahrer*innen einen zusätzlichen Hinweis, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht zu ignorieren.

Heike Pilk vom ADFC Aurich sagt dazu: „Das Schild würde für Orientierung bei allen Verkehrsteilnehmenden sorgen. Wenn klar ist, dass hier nicht überholt werden kann, hilft das für mehr Sicherheit und Entspannung – ein Vorteil für alle“.

Das Verkehrsschild wird in Ostfriesland übrigens bereits eingesetzt, so z.B. am Bahnhof in Augustfehn.

Weitere Informationen zum Weltfahrradtag:

https://www.bmuv.de/service/veranstaltungen/veranstaltung/europaeischer-tag-des-fahrrads-1

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Radfahrende ueberholen verboten

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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