Positionspapier zum Knoten K111 (Kreuzung Bäckerei Cremer) - ADFC Aurich
Beengte Situation

Positionspapier zum Knoten K111 (Kreuzung Bäckerei Cremer) © ADFC Aurich

Positionspapier zum Knoten K111 (Kreuzung Bäckerei Cremer)

Der Umbau der Cremer-Kreuzung behindert und verlangsamt den Radverkehr und schafft zusätzlich neue Gefahren für Rad- und Fußverkehr.

Intro:

Der Umbau der Cremer-Kreuzung ist aus Sicht des Radverkehrs sehr kritisch zu bewerten. Es wurden
mit dem Umbau neue Gefahrenstellen sowohl für den Radverkehr als auch für den Fußverkehr
geschaffen. Darüber hinaus wird der Radverkehr durch die neue Verkehrsführung behindert und
verlangsamt. Dies widerspricht den einschlägigen Regelwerken, die eine gemeinsame
Verkehrsführung des Fuß- und Radverkehrs nur dort als Ausnahme vorsehen, wo ein sehr geringes
Verkehrsaufkommen herrscht – was an dieser Kreuzung ganz gewiss nicht der Fall ist. Der
Kreuzungsumbau in seiner jetzigen Form widerspricht auch dem 2019 vom Rat der Stadt Aurich
einstimmig beschlossenen Masterplan Radverkehr, nach dem der Radverkehr in Aurich bis 2030 u.a.
dadurch verdoppelt werden soll, dass er sicher, schnell und komfortabel geführt wird.

Die Knackpunkte:


1. Extrem problematisch und gefährlich ist die geplante Verkehrsführung an der Südwest-Ecke der
Kreuzung (Hohes Fuß-/Rad-Verkehrsaufkommen, Ein- und Ausgang zur Bäckerei, Weg zu schmal,
zusätzlich Einengung auf 190cm durch Ampelmast und Treppenstufe, nicht einsehbare Hausecke).
Die Verkehrsführung hier ist eindeutig rechtswidrig.


2. Ebenfalls problematisch ist die Situation für den Fuß- und Radverkehr an der Südost-Ecke, wenn
der Radverkehr aus der Kirchdorfer Straße auf einem gemeinsamen Fuß-/Radweg Richtung
Hafenstraße und Julianenburger Straße geführt werden soll (eingeschränkte Sichtbeziehung durch
Hausecke, an der Ampel wartende Verkehrsteilnehmer*innen behindern fließenden Radverkehr in
den Fischteichweg).

3. Der Radverkehr aus der Hafenstraße Richtung Kirchdorfer Straße und Fischteichweg ist einerseits
Teil von Problem 1, wenn er über einen gemeinsamen Fuß-/Radweg geführt wird. Zugleich wäre ein
Linksabbiegen in den Fischteichweg nur mit 2 Ampelphasen realisierbar.

Die Forderungen des ADFC:

Grundsätzlich wäre ein komplett anderes Kreuzungsdesign erforderlich. Angesichts der Tatsache,
dass die Kreuzung aber nun mal so mangelhaft gebaut wurde, wie sie jetzt ist, konzentrieren sich die
Forderungen des ADFC auf das ohne umfangreiche Umbauten Machbare:


1. Die neu geschaffene Kfz-Rechtsabbiegespur in der Julianenburger Straße ist zu einer
geschützten Radspur für den Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr umzubauen. Der
Radverkehr erhält (zeitgleich mit dem Fußverkehr zur Querung der Kirchdorfer Straße) mit
zeitlichen Vorlauf sein grünes Ampelsignal. Es wird ein eigenes Ampelsignal für den
Radverkehr eingerichtet mit Grünphasen, die der Geschwindigkeit des Radverkehrs
entsprechen.


Linksabbiegende Radfahrende, die in die Hafenstraße wollen, erhalten an der
Fußgängerampel zur Querung des Fischteichweges eine eigene Aufstellfläche. Sie erhalten
ein eigenes Signal, parallel zum Radverkehr aus der Kirchdorfer Straße (siehe 2.).


2. Der Radverkehr aus der Kirchdorfer Straße ist auf der Fahrbahn zu führen und erhält vor der
Haltelinie für den Kfz-Verkehr eine Aufstellfläche (ARAS), wie auch schon im Masterplan
Radverkehr der Stadt Aurich vorgesehen. Der Radverkehr erhält einen Vorlauf bei der
Ampelschaltung. Mit dieser Verkehrsführung ist dann auch das Linksabbiegen in die
Julianenburger Straße mit einer Ampelphase möglich.


3. Der Radverkehr aus der Hafenstraße ist auf der Fahrbahn zu führen und erhält vor der
Haltelinie für den Kfz-Verkehr eine Aufstellfläche (ARAS), wie auch schon im Masterplan
Radverkehr vorgesehen. Der Radverkehr erhält einen Vorlauf bei der Ampelschaltung. Mit
dieser Verkehrsführung wird die Gefahrenstelle an der Bäckerei vermieden. Außerdem ist
dann auch das Linksabbiegen in den Fischteichweg mit einer Ampelphase möglich.


4. Linksabbiegende Radfahrende aus dem Fischteichweg erhalten eine Aufstellfläche und
eigene Signalgebung (gleichgeschaltet mit 3.) auf der Freifläche zwischen dem Fußweg über
die Hafenstraße und dem in Ost-West-Richtung fließenden Kfz-Verkehr.


5. Der Fußweg östlich der Hafenstraße wird auf dem ersten kurzen Abschnitt zum Fußweg /
Radfahrer frei, dies wäre eine Erleichterung für Rechtsabbiegende aus dem Fischteichweg.
Zudem müssten Linksabbiegende aus der Julianenburger Straße nicht eine dritte Ampel
passieren, wenn sie in die Hafenstraße wollen.

Was aus dem misslungenen Kreuzungsumbau zu lernen ist:

Aus Sicht des ADFC ist es wichtig, dass fachkundiges Radverkehrs-Knowhow bei Planungen dieser Art
stärker mit einbezogen wird und die entsprechenden Fachleute der Verbände und aus Planungsbüros
gehört werden. Der aktuell gültige Masterplan Radverkehr 2030 muss beachtet werden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass größere Umbauten verkehrliche Rahmenbedingungen für
Jahrzehnte schaffen und daher zu erwartenden längerfristigen Entwicklungen genügen müssen.
Diese beinhalten die sich bereits in Ansätzen abzeichnende Mobilitätswende und ein deutlicher
Ausbau des Radverkehrs (lt. Masterplan: Verdopplung bis 2030). Zudem sind die geltenden
Regelwerke strikt einzuhalten. Dazu gehören eigene Wege für den Radverkehr und eine Abkehr von
der hiesigen Praxis gemeinsamer Wege für den Rad- und Fußverkehr.

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